Geschäftsbedingungen

Tarife für Sonderfahrzeuge werden von Fall zu Fall vereinbart.

Tarife für andere Strecken als die genannten werden je nach Fall vereinbart.

Die Abhol- und Lieferzeiten können je nach gewünschter Strecke variieren.

Die Zahlung kann auf zwei Weisen erfolgen: Bargeld bei Lieferung (im Rahmen der durch die Vorschrift zur Bekämpfung von Geldwäsche festgelegten Grenzen) oder Banküberweisung im Voraus. Alle genannten Preise verstehen sich OHNE MEHRWERTSTEUER.

Alle transportierten Fahrzeuge werden durch eine Warentransportversicherung gedeckt.